01.12.2009 20:29 | von Stefan Lippeck
Karlsruhe schränkt Ladenöffnung an Adventssonntagen ein
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Allgemeines
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der weitreichenden sonntäglichen Ladenöffnungen in Berlin gekippt.
Wie aus dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil hervorgeht, ist die Freigabe der Adventssonntage zum Verkauf im Einzelhandel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Sie verstoße gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes, hieß es zur Begründung. Sonn- und Feiertage seien als "Tage der Arbeitsruhe" aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt.
Die Türen bleiben künftig am Sonntag öfter geschlossen.
Die Berliner Regelung zu den Ladenöffnungszeiten bleibt allerdings bis Jahresende zulässig, danach muss sie geändert werden.
In der Bundeshauptstadt durften die Geschäfte seit 2006 an bis zu zehn Sonntagen zwischen 13 und 20 Uhr öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen.
Dagegen hatten die evangelische und die katholische Kirche vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt.
Menschen bräuchten einen gemeinsamen freien Tag für die Familie, die Begegnung und das Engagement, sonst zerbreche die Gesellschaft.
Lob von Kirchen und Gewerkschaft
Die Kirchen zeigten sich erfreut über das Urteil.
Vertreter von Kirchen und der Gewerkschaft Verdi haben das Karlsruher Urteil gegen die Berliner Ladenöffnung an Adventssonntagen begrüßt.
"Die Entscheidung hätte gar nicht besser ausfallen können", freute sich Berlins Georg Kardinal Sterzinsky. Ein Sprecher der Evangelischen Kirche sagte, die Richter hätten deutlich gemacht, dass es um die Entfaltung des Menschen und seine Persönlichkeit gehe.
Die Gewerkschaft Verdi sprach von einer guten Nachricht für die Beschäftigten im Einzelhandel. Die Arbeitnehmer würden durch das Urteil entlastet.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat das Urteil als Rückschritt für die Stadt bezeichnet.
Wowereit sagte, das Weihnachtsshoppen an Sonntagen habe viele Besucher zusätzlich nach Berlin gelockt, die jetzt wieder nach New York und London fahren würden. Der Senat werde das Urteil nun auswerten und prüfen, welche Spielräume noch für die Sonntagsöffnungen vorhanden seien.
Der Einzelhandel in Berlin kann mit dem Urteil zu den Ladenöffnungszeiten offenbar leben.
Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, sagte der Abendschau, das Verfassungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Geschäfte in Berlin an zehn Sonntagen im Jahr geöffnet sein dürfen. Nur bei den Adventssonntagen sei eine klare Einschränkung erfolgt.

