10.01.2011 18:34 | von Stefan Lippeck | 9 Kommentare
Be Bank, be Berlin, be Landowsky
in
Allgemeines
Im wohl letzten großen Strafprozess im Zusammenhang mit dem Berliner
Bankenskandal hat die Staatsanwaltschaft auf Freispruch
plädiert.
Grund seien die unvollständigen Ergebnisse der
Beweisaufnahme, teilte die Berliner Anklagebehörde mit. Den Angeklagten
habe nicht nachgewiesen werden können, dass durch ihr Handeln ein
finanzieller Schaden entstand.
In dem seit 18 Monaten laufenden
Verfahren müssen sich neben dem einstigen CDU-Spitzenpolitiker
Klaus-Rüdiger Landowsky fünf leitende Mitarbeiter der Immobilientochter
der Bankgesellschaft IBG, darunter der frühere Chef Manfred Schoeps
sowie sechs Aufsichtsratsmitglieder, wie Ex-Bankvorstand Wolfgang Rupf,
wegen Untreue verantworten.
Die Fonds, um die es in dem Verfahren geht, sollen Verluste von mindestens 58 Millionen Euro eingebracht haben.
In
einem ersten Prozess war Landowsky, früher Chef der CDU-Fraktion im
Abgeordnetenhaus, im Jahr 2007 zu 16 Monaten Haft mit Bewährung
verurteilt worden. Es ging damals um Millionenkredite, die die Berlin
Hyp in den 90er Jahren dem Immobilienkonzern Aubis trotz hoher Risiken
bewilligte.
Der Fall musste neu verhandelt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil aufgehoben hatte.


Wenn dieser Prozess durch ein Urteil zunächst abgeschlossen ist, dann muss es eine Revision geben.
Ein Gericht, dass einen Gutachter ablehnt, der Licht ins Dunkel bringen könnte, handelt vielleicht unabhängig, folgt aber nicht jedoch der Pflicht, die Taten nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen.
Dieser Prozess wirft ein schlechtes Licht auf die Justiz, genauso wie der gestern beendete Fall des "Kinderdealers" in Moabit.
Gesendet von rg am 11.01.2011 07:50 #
Das ist doch keine Justiz mehr, dass ist ein Saftladen!
Gesendet von wolfgang am 11.01.2011 14:16 #
Die PISA-Studie lässt sich nicht nur zur Leistungsermittlung von Schülern heranziehen. "PISA ist wie ein Geschwür und verbreitet sich überall!"
Wie kann man das ändern?
Logik ist das Zauberwort.
Würden wir logisches Recht einführen, dann würde es viele Gerichtsverhandlungen überhaupt nicht geben, und für die notwendigen wäre genügend Personal zur Verfügung, um "schnell" ein Ergebnisurteil zu bekommen.
Könnten diesem Vorschlag alle Rechtsanwälte zustimmen?
Warum wohl nicht?
Und nun schaue man sich mal an, wie viele Rechtsanwälte in der Politik tätig sind.
Eine schnelle Quotenregelung für Berufsgruppen wäre da die sinnvolle Lösung.
Frau Justizministerin, packen Sie es an!!
Alles andere ist Puppenspielerei auf dem Hinterhof.
Gesendet von Blickwinkel am 11.01.2011 14:53 #
Nachtrag
Vielleicht würde wieder ein längst überfälliges Buch aufrütteln mit dem provokativen Titel:
"Deutschland richtet sich selbst".
Aufrütteln soll es nicht die Politiker, den gönnen wir ja die wohlverdiente Schläfrigkeit, sondern die Wähler. Dann bewegt sich wenigstens etwas.
Juristen können sich nicht bewegen, sie sind in einer Hülle von "göttlicher Unantastbarkeit" gefangen.
Das lähmt ungemein und macht den Kopf nie frei für unabhängige, aber trotzdem realitätsbezogene Handlungen.
Die CDU hat die Strafe für Herrn Landowsky dicke bekommen, wen interessiert da wirklich noch, ob es jetzt einen Freispruch gibt oder nicht, oder noch Revision, oder, oder?
Herr Henkel soll aber ein guter Freund von Herr Landowsky sein.
Das stimmt nachdenklich, oder?
Gesendet von Blickwinkel am 11.01.2011 15:50 #
Ich kann mich noch gut an die Zeiten erinnern, als Landowsky und seine Freunde dafür sorgten, dass Lotto-Gelder, die an Kulturprojekte gehen sollten, ihren Tennisvereinen zugute kamen. Und das soll alles nicht belegbar sein??
Gesendet von R. Noll am 11.01.2011 17:30 #
@R. Noll meinte am 11.01.2011 17:30
"Und das soll alles nicht belegbar sein??"
Natürlich sind diese "Kleinigkeiten" belegbar. Würde es sich aber dafür lohnen, einen jahrelangen Prozess zu führen?
Stellen wir uns einfach 2 Kinder vor, von denen eins am linken Arm, und das andere am rechten Arm eines Teddys ziehen.
Am Ende zerreißt der Teddy.
Es ist ein Schaden entstanden.
Ein Richter soll nun klären, wer den Schaden verursacht hat.
Hätte ein Kind losgelassen, wäre der Schaden nicht entstanden.
Das setzt einen Verzicht des loslassenden Kindes voraus.
Das wäre eine kluge Handlung, aber die muss das Kind von Vorbildern erst lernen.
Waren Herr Landowsky und alle Anleger mit garantierter Rendite Vorbilder?
Genauso verhält es sich mit dem Geld und der Habgier von Erwachsenen.
Wer hat am "Zerreißen des Teddys" Schuld?
Im Zweifelsfall für den Angeklagten!!
So einfach ist das in unserem Rechtsstaat.
Gesendet von Blickwinkel am 11.01.2011 18:29 #
Wenn man vor hat etwas Gesetzwidriges zu tun, muß man sich zusammenschließen. Denn anschließend muß jedem einzeln die Schuld nachgewiesen werden. Ich denke dabei an die Zwillingsbrüder beim Einbruch im KaDeWe.
Gesendet von Helen am 11.01.2011 20:44 #
Kaum jemand kennt noch genau die Zusammenhänge, die Verflechtungen, wie , wann alles anfing.
Würde man all die verurteilen, die daran beteiligt waren, hätte man ein neues Gefängnis bauen müssen.
Landowsky sagte einmal er kämpfe um seine Ehre.
Ein Sprichwort sagt: Ehre wem Ehre gebührt.
Dann hat er um die falsche Ehre gekämpft.
Gesendet von j.debus am 11.01.2011 23:52 #
@Debus 11.01.2011 23:52
Wirklich sehr informativer Link.
Danke.
Ich frage mich, wäre die Veröffentlichung so auch denkbar, wenn die Grünen damals in der Mitverantwortung gewesen wären?
Gesendet von Hernando am 12.01.2011 12:02 #