26.10.2009 23:51 | von Stefan Lippeck
Datenskandal bei der Postbank?
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Allgemeines
Dazu müssten die freien Vertreter lediglich den Namen und das Geburtsdatum eines Kunden in eine Datenbank der Postbank eingeben. Dies sei auch dann möglich, wenn ein Postbank-Kunde der Weitergabe seiner Daten durch das Institut nicht zugestimmt habe. Die für die Postbank zuständige nordrhein-westfälische Datenschutzbehörde hält das Vorgehen des Instituts für illegal, berichtet "Finanztest".
Dem Magazin liegen nach eigenen Angaben die Kontodaten und Briefwechsel zahlreicher Postbank-Kunden vor. Darunter befänden sich auch Prominente wie der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Konzerns, Mathias Döpfner, oder der ehemalige Präsident von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum.
Mit der Weitergabe dieser Daten verstoße die Bank systematisch gegen Datenschutzbestimmungen, teilte die Stiftung Warentest mit. Die Postbank ist die größte Privatkundenbank Deutschlands. Rund 14 Millionen Verbraucher haben bei dem Institut ein Konto. Die Postbank gehört zu gut einem Viertel der Deutschen Bank, die eine Komplettübernahme anstrebt.
Bei den Vertretern, die Einsicht in die Konten haben, handelt es sich laut Stiftung Warentest um etwa 4000 freie Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG. Das 2006 gegründete Vertriebsunternehmen verkauft Produkte der Postbank und der BHW Bausparkasse. Wie die Stiftung berichtet, sollen die Daten laut interner Postbank-Anweisung den freien Vertretern bei ihrer Arbeit helfen. Sobald ein höherer Geldbetrag auf einem Konto eingehe, könnten die Berater den Kunden anrufen, um Geldanlagen zu verkaufen.
Die Postbank weist die Vorwürfe zurück.
Die für die Gesellschaft tätigen mobilen Handelsvertreter träten ausschließlich im Namen und im Auftrag der Deutschen Postbank AG als Finanzberater auf. Die Weitergabe von Kunden- oder Kontodaten erfolge "anlassbezogen unter strengster Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen". Dafür sei keine gesonderte Einwilligung des Kunden erforderlich, da die Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung im Rahmen der Vertragsbeziehung erfolge.
Sofern es zu Verstößen gekommen sei, zum Beispiel im Fall der genannten Prominenten, werde die Postbank entschieden dagegen vorgehen "und unmittelbar strafrechtliche Schritte ergreifen".
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